Affiliate Bedingungen

 

1. Vertragsgegenstand
Die Vierklee Wettbüro Ges.m.b.H., im folgenden Vierklee genannt, ist ein behördlich konzessionierter Buchmacher, der über seine Webseite Onlinewetten anbietet.

Vierklee ermöglicht Webseitenbesitzern eine Werbekooperation im Rahmen des Affiliate Programmes. Der Partner verpflichtet sich, die von Vierklee zur Verfügung gestellten Werbemittel (z.B. Banner, Texte, Grafik, Logos, usw…) mittels entsprechender Einbindung auf seiner Webseite zu platzieren. Der Partner hat somit die Möglichkeit, für von Ihm geworbene Kunden eine Provison zu erhalten.

 

2. Rechte und Pflichten des Partners
Der Partner bestätigt somit, dass er volljährig und voll geschäftsfähig ist und die Webseite in seinem eigenen Namen betreibt und uneingeschränktes Verfügungsrecht über die Website hat. Bei Zustandekommen des Werbevertrages verpflichtet sich der Partner, die notwendigen Werbemittel einzubauen, um ein korrektes Tracking der User zu ermöglichen. Vierklee haftet nicht für die Inhalte der Webseite des Users.
Der Partner akzeptiert, dass neben den Bedingungen für den Partnerbereich ebenfalls unsere Datenschutzrichtlinien, unsere Wettbedingungen sowie unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen Gültigkeit besitzen.

 

3. Rechte und Pflichten von Vierklee
Der Vertrag zwischen Vierklee und dem Partner ist nicht exclusiv und jederzeit kündbar.

Vierklee stellt Werbemittel für die Webseite des Partners zur Verfügung. Die Teilnahme an dem Parter-Programm ist kostenlos. Die Kosten für die Werbemittel werden zur Gänze von Vierklee getragen. Weitere Kosten und Auslagen für weitere Werbetätigkeiten durch den Partner werden nur übernommen, wenn Vierklee den Partner dazu schriftlich beauftragt hat. Vierklee behält sich das Recht vor, Werbemittel jederzeit zu ändern, einzuschränken oder auszutauschen. Bei Trackingproblemen haftet Vierklee nicht für den entgangenen Gewinn des Partners.

 

4. Vergütung
Der Verdienst des Partners ist eine erfolgsabhängige Provision vom Nettoeinspielergebnis der Sportwetten (Echtgeldwettumsätze bei Vierklee abzüglich der Gewinnausschüttungen und der Wett- und Manipulationsgebühr) der von ihm geworbenen Neukunden (=Personen, die noch über kein Wettkonto bei Vierklee verfügen). Der Werbevertrag betrifft ausschließlich Umsätze, die durch Sportwetten erzielt wurden, sollte Vierklee andere Produkte auf seiner Website offerieren, so werden diese Umsätze nicht berücksichtigt.

Die Standardprovision beträgt 25% vom Nettoeinspielergbnis.
Die Höhe des aktuellen Verdienstes kann jederzeit in der Statistik abgerufen werden.

 

5. Auszahlung
Die Auszahlung erfolgt nach der Auszahlungsanforderung im Partnermenü und bei Erreichen des Mindestauszahlungsbetrages:

  • Partner aus der Euro-Währungs-Zone und der Schweiz können ab 50,- Euro / 75,- SFR eine Auszahlung pro Monat kostenfrei anfordern, wenn IBAN und Bic angegeben werden. Wir verrechnen für jede weitere Auszahlung 5,- Euro / 7,5 SFR Bearbeitungsgebühr.
  • Partner die nicht innerhalb der Euro-Währung-Zone sind, können ab 100,- Euro eine Auszahlung pro Monat anfordern. Für jede weitere wird eine Bearbeitungsgebühr von 5,- Euro eingerechnet und die Spesen für die Überweisung trägt der Partner alleine.

 

Wir überweisen die Provision in Brutto inklusive MWst. d.h., Sie müssen sich um die Abführung der MWst. in Ihrem Land selbständig kümmern. Sie Sind damit dafür verantwortlich.

 

6. Schad und Klagloshaltung
Der Partner hält Vierklee hinsichtlich sämtlicher Ansprüche Dritter schad- und klaglos, die auf einer Verletzung von Gewährleistungen des Partners, von Rechten Dritter oder Gesetz-/Vertragsverletzungen durch den Partner oder dessen Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen begründet sind und gegen Vierklee geltend gemacht werden.

 

7. Vertragsbeginn und Vertragsdauer
Mit der Registrierung akzeptiert der Partner den Werbevertrag und bestätigt diesen gelesen zu haben. Der Vertrag ist beiderseitig jederzeit ohne Angabe von Gründen kündbar. Vierklee behält sich vor, Regelungen der Affiliate Bedingungen dieser Vereinbarung jederzeit zu ändern. Wir informieren unsere Partner zukünftig via E-Mail über Änderungen. Erfolgt keine Kündigung des Vertages innerhalb einer Woche ab Zugang der Änderung, dann gilt die Änderung als angenommen.

 

Als Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse gelten alle betrieblichen und organisatorischen Kenntnisse, Vorgänge und Informationen, die nur einem beschränkten Personenkreis zugänglich sind und nach dem Willen der jeweilgen Vertragspartei nicht der Allgemeinheit bekannt werden sollen.

 

8. Schlußbestimmungen
Sollten ein oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirkam oder nichtig sein oder werden, gelten die übrigen Bestimmungen gleichwohl. An die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen treten diejenigen wirksam, welche die Vertragsparteien bei Kenntnis des Mangels zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbart hätten, um den gleichen wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Innsbruck. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.

Diese Bedingungen für unsere Partner stehen auf unseren Webseiten in mehreren Sprachen zur Verfügung und stimmen grundsätzlich überein. Sollten sich allerdings in fremdsprachigen Versionen dieser Bedingungen Abweichungen ergeben, so ist die deutsche Version maßgeblich.

Eine kurze Zusammenfassung des Affiliate-Programmes findet Ihr hier.

Version 2.0
letzte Änderung der Affiliate Bedingungen am: 10.01.2015