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Allgemeine Wettbestimmungen und Geschäftsbedingungen (AGB) und der Vierklee Wettbüro GmbH für Wettterminals und Kundenkarten im Bundesland Tirol.

A. Allgemeine Bestimmungen der Allgemeinen Wettbedingungen
B. Beurteilung des Wettausganges und ungültige Wetten
C. Mindesteinsatz/Maximaleinsatz/Gewinnlimits
D. Verantwortung beim Wetten
E. Nutzungsbedingungen für registrierte Kundenkarten der Vierklee Wettbüro GmbH
F. Abschlussbestimmungen
A. Allgemeine Bestimmungen
A1. Für alle Wettverträge, welche im Bundesgebiet Österreich abgeschlossen werden, gelten die nachstehenden allgemeinen
Geschäftsbedingungen und Wettbestimmungen, die der Wettkunde mit Registrierung oder Vertragsabschluss oder Nutzung des
Wett-Terminals ausdrücklich anerkennt.
A2. Die einzelnen Bundesländer können über ihre Landesgesetze von diesen Bestimmungen abweichende bzw. ergänzende
Bestimmungen regeln. Um diese speziellen Regelungen der Landesgesetze hervorzuheben und für die Kunden so transparent
wie möglich zu machen, erfolgt die Veröffentlichung jeweils über eine Ergänzung pro Bundesland.
A3. Der Kunde bestätigt, dass er diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und Wettbestimmungen gelesen und verstanden
hat und stimmt zu, dass er sich an diese Bestimmungen in der zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Fassung hält, wenn er sich
registriert und/oder die Produkte des Buchmachers nutzt. Gleichzeitig bestätigt er damit, dass das Nichteinhalten dieser
Verträge zum Ausschluss, zum Schließen des Kontos sowie zum Verlust der Geldbeträge und/oder zu rechtlichen Schritten
gegen ihn führen kann.
A4. Der Kunde bestätigt, dass die allgemeinen Geschäftsbedingungen und Wettbestimmungen sowie alle anderen
Voraussetzungen und Bedingungen von Zeit zu Zeit im alleinigen Ermessen des Buchmachers oder auf Grund gesetzlicher
Auflagen geändert werden können.
A5. An jeder Wette sind einerseits die Vierklee Wettbüro GmbH , Bahnhofstr. 17, 6176 Völs, als Buchmacher oder ihr
Erfüllungsgehilfe (im Folgenden subsumiert kurz „Buchmacher“) und andererseits der Wettkunde als Vertragsparteien beteiligt.
Das Wettereignis, auf dessen Eintritt gewettet werden kann, wird vom Buchmacher bestimmt.
A6. Der Buchmacher hat die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen und Wettbestimmungen ordnungsgemäß
entsprechend des anwendbaren Landesgesetzes kund gemacht und soweit erforderlich der zuständigen Behörde vorgelegt.
A7. Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und dem Buchmacher unterliegen österreichischem Recht. Mangels anders
lautender, zwingend zur Anwendung kommender Zuständigkeitsbestimmungen ist für alle Streitigkeiten aus oder im
Zusammenhang mit dem Wettabschluss das für den Standort des Buchmachers in Österreich zuständige Gericht zuständig.
A8. Der Buchmacher ist jederzeit berechtigt, zur Überprüfung der Volljährigkeit eine Ausweisleistung (amtlicher Lichtbildausweis
iSd § 6 (2) 1 FM-GwG) zu verlangen. Insbesondere ist der Buchmacher berechtigt, bei Auszahlungen ab EUR 2.000,- eine
Ausweisleistung vor Auszahlung zu verlangen.
A9. Der Wettkunde erklärt,
a) dass am Ort des Vertragsabschlusses gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter von 18 Jahren und die für den Abschluss
erforderliche Rechts-, Geschäfts, Einsichts- und Urteilsfähigkeit zu besitzen und ist verpflichtet über Aufforderung durch den
Buchmacher jederzeit einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis vorzuweisen,
b) nicht vom Wettangebot ausgeschlossen (gesperrt) zu sein,
c) zum Zeitpunkt der Wettabgabe nicht wegen Wett- oder Spielsucht therapiert zu werden,
d) zum Zeitpunkt der Wettabgabe nicht unter Sachwalterschaft zu stehen oder nur eingeschränkt geschäftsfähig zu sein,
e) die Wette im eigenen Namen und auf eigene Rechnung abzugeben,
f) vom Ausgang des der jeweiligen Wette zugrunde liegenden Ereignisses vor Vertragsabschluss keine Kenntnis zu haben,

g) dass die Mittel, mit denen er seinen Wetteinsatz bestreitet, aus keiner gesetzlich unerlaubten Handlung stammen und ihm zu
seiner freien Verfügung stehen,
h) sich über die für ihn geltenden Rechtsvorschriften vollständig informiert zu haben. Für eine nach den Heimatvorschriften des
Wettkunden allenfalls rechtswidrige Teilnahme des Wettkunden an den gegenständlichen Wettverträgen übernimmt der
Buchmacher keine Haftung.
A10. Sollte die Identität des Kunden nicht verifiziert werden können, behält sich der Buchmacher das Recht vor, jegliche
Transaktion für nichtig zu erklären, einzufrieren und etwaige Guthaben solange einzubehalten, bis der Verifikationsprozess
zufriedenstellend geklärt wurde.
A11. Unabhängig von verschiedenen nationalen Regelungen bezüglich der Volljährigkeit akzeptiert der Buchmacher
grundsätzlich keine Kunden unter 18 Jahren. Für Kinder und Jugendliche gilt ein absolutes Wettabschluss- und
Wettvermittlungsverbot.
A12. Es ist nur natürlichen Personen die Teilnahme bzw. der Abschluss von Wetten gestattet.
A13. Schadenersatzansprüche – soweit es sich nicht um Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit handelt – des Kunden gegenüber
dem Buchmacher, insbesondere wegen verzögerter, fehlerhafter, manipulierter oder missbräuchlicher Datenübertragung sind
ausgeschlossen. Gleiches gilt für Schadenersatzansprüche wegen Systemausfällen. Grundsätzlich ist die Haftung des
Buchmachers auf den Wetteinsatz/-betrag oder die noch nicht ausbezahlten Gewinne beschränkt – abhängig davon, welcher
Betrag höher ist.
A14. Haftungen des Buchmachers für Übertragungs-, Eingabe- und/oder Auswertungsfehler sind ausgeschlossen.
A15. Der Buchmacher übernimmt keine Haftung für die Angaben von Informationsdiensten – weder für die Vollständigkeit, die
Aktualität noch die Richtigkeit. Insbesondere aber nicht abschließend erfolgen alle Angaben in Livescores, Statistiken,
Ergebnisse, Spielstände, Teamvergleich, Tabellen etc. ohne Gewähr.
A16. Der Wettvertrag bei Wettabgabe an einer Wett-Kassa oder einem Wett-Terminal kommt durch Annahme eines vom
Wettkunden übermittelten Wettanbots durch den Buchmacher zustande.
A17. Der Wettvertrag bei Wettabgabe online/mobile kommt durch Annahme eines vom Wettkunden übermittelten Wettanbots
durch den Buchmacher in Form einer Realannahme in 6176 Völs, Bahnhofstrasse 17 zustande.
A18. Der Buchmacher ist berechtigt, von sich aus – und zwar auch ohne dass die Voraussetzungen des § 871 ABGB vorliegen
– Wetten mit Schreib-, Rechen-, Quoten- oder sonstigen Fehlern jederzeit – auch nach Vertragsabschluss – zu stornieren bzw.
zu berichtigen. Das Recht des Buchmachers auf Anfechtung des Vertrages wegen Irrtums (§ 871 ABGB) bleibt davon unberührt.
A19. Der Buchmacher ist jederzeit berechtigt, die Annahme von Wettangeboten ohne Angabe von Gründen zu verweigern, die
Höhe der Wetteinsätze vor Annahme der Wettangebote zu begrenzen und/oder Quotenänderungen vor Wettabschluss
vorzunehmen. Auch liegt es in seinem freien Ermessen, Quoten und Auszahlungs-/Gewinnlimits für den Wettkunden verbindlich
festzulegen bzw. Kunden, auch ohne Angabe von Gründen, von der Teilnahme am Angebot des Buchmachers auszuschließen.
A20. Für die Auslegung des Vertragsinhaltes sind die Aufzeichnungen des Buchmachers –- insbesondere auch der Wett-Schein
– maßgebend. Durch die Wettabgabe bestätigt der Wettkunde dessen Richtigkeit. Im Falle der Ausfolgung des Wett-Scheines
durch den Terminal oder durch das Kassa-Personal vor Ort akzeptiert der Wettkunde mit der unbeanstandeten Entgegennahme
dessen Richtigkeit. Spätere Beanstandungen werden nicht berücksichtigt.
A21. Sollte sich nach Wettvertragsabschluss herausstellen, dass der Inhalt des Wettvertrages – aus welchem Grund auch
immer – weder bestimmt noch bestimmbar ist, ist die Wette ungültig und der Wetteinsatz zurück zu bezahlen.
A22. Ein einseitiges Rücktrittsrecht des Wettkunden nach Abschluss des Wettvertrages ist ausgeschlossen.
A23. Dem Kunden ist es untersagt, Wetten auf Ereignisse abzugeben an denen er selbst beteiligt ist. Wetten auf Ereignisse im
Auftrag von an diesen Ereignissen Beteiligten sind ebenso untersagt. Der Buchmacher behält sich bei einem Verstoß gegen
diese Bestimmung das Recht vor, die Wetten zu stornieren sowie die Auszahlung etwaiger Gewinne und die Rückerstattung der
Einsätze zu verweigern. Der Buchmacher hat keinerlei Verantwortung dafür, darüber Kenntnis zu haben, ob der Kunde gegen
diese Bestimmung verstößt. Daher ist der Buchmacher berechtigt, diese Maßnahmen jederzeit nach Kenntnisnahme zu
ergreifen.

A24. Dem Wettkunden ist es nicht gestattet, allfällige Forderungen gegen den Buchmacher aus Wettverträgen entgeltlich oder
unentgeltlich abzutreten, zu verpfänden oder darüber in sonstiger Weise rechts geschäftlich zu verfügen oder mit derartigen
Forderungen gegen Forderungen des Buchmachers aufzurechnen.
A25. Der Buchmacher ist berechtigt, bei Verdacht des Wettbetrugs oder der Manipulation von Spielen, die vom Buchmacher
gespeicherten Daten an Behörden, Sportverbände oder sonstige Dritte, die mit der Klärung des Verdachtes oder der
Manipulation befasst sind, weiterzugeben. Dies beinhaltet auch die Informationen über die unter Verdacht stehenden Wetten.
A26. Wetteinsätze werden bis auf Widerruf ausnahmslos in € angenommen. Auszahlungen werden bis auf Widerruf in € getätigt.
A27. Der Buchmacher kann für etwaige Nachteile, die dem Kunden durch die Missachtung von Verboten seines Heimatlandes
entstehen, keine Haftung übernehmen.
Einzahlungen/Zahlungsmethoden/Auszahlungen
A28. Hat der Kunde eine Wette bar und ohne Nutzung seines Vierklee Kundenkontos bezahlt, so erfolgt die Auszahlung des
Wettgewinnes ausnahmslos gegen Rückgabe des originalen Wett-Tickets. Die Auszahlung eines Auszahlungstickets eines
Wett-Terminals erfolgt ausnahmslos gegen Rückgabe des originalen Auszahlungstickets. Den Buchmacher trifft für jedweden
Verlust oder Beschädigung (Zerstörung) des Wett-Scheines und/oder des Auszahlungstickets keine wie immer geartete Haftung
oder Zahlungsverpflichtung. Ihn trifft auch keine Verpflichtung, die Berechtigung des Wett-Scheininhabers / des Inhabers des
Auszahlungstickets eines Wett-Terminals zu überprüfen.
A29. Werden Wett-Scheine nicht innerhalb von 90 Tagen ab dem auf die Beendigung des Wettereignisses folgenden Tag
vorgelegt, so erlischt der Anspruch des Wettkunden auf den Wettgewinn.
A30. Nach Erhalt eines bar auszubezahlenden Auszahlungstickets eines Wett-Terminals, muss dieses Ticket innerhalb von 90
Tagen ab Ausstellungsdatum vom Kunden vorgelegt werden, andernfalls erlischt der Anspruch des Wettkunden auf
Auszahlung. Das Auszahlungsticket kann nur am Ort der Aufstellung des Wett-Terminals, ausbezahlt werden.
A31. Der Buchmacher kann sich die Auszahlung bis zu 45 Tage nach der Vorlage des Wett-Scheines bzw. des
Auszahlungstickets vorbehalten.
A32. Am Wett-Terminal ist ausnahmslos kein Storno möglich.
A33. In jedem Fall kann der Buchmacher die Auszahlung eines Wettgewinnes bzw. die Einlösung eines Auszahlungstickets
davon abhängig machen, dass der Kunde einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis vorlegt.
A34. Der Buchmacher behält sich das uneingeschränkte Recht vor, Zahlungsmöglichkeiten in bestimmten Regionen und/oder
für bestimmte Kunden im Rahmen der geltenden Landesrechte nach eigenem Ermessen einzuschränken.
Unrechtmäßige Transaktionen/Betrug/Geldwäsche
A35. Der Buchmacher behält sich das Recht vor, Transaktionen im alleinigen Ermessen zu stornieren oder als nichtig zu
erklären, falls die folgenden Bedingungen Anwendung finden:
a) Es werden Transaktionen mit Unregelmäßigkeiten entdeckt, die die Abwicklung negativ beeinträchtigen könnten und/oder die
den Verdacht einer Verletzung dieser Bestimmungen entstehen lassen.
b) Der Buchmacher ist der Ansicht, dass der Kunde Produkte oder Dienstleistungen auf unfaire Weise genutzt oder absichtlich
betrogen hat, oder auf unlautere Weise den Buchmacher oder Dritte ausgenutzt hat.
c) Der Buchmacher ist der Ansicht, dass der Kunde die Produkte und Dienstleistungen betrügerisch und/oder für illegale
und/oder rechtswidrige oder unsachgemäße Zwecke genutzt hat.
d) Der Buchmacher wird von der Polizei, einem Gericht oder anderen Aufsichtsbehörden dazu aufgefordert.
e) Der Buchmacher ist der Ansicht, dass vom Kunden eine Vorschrift oder Bestimmung oder ein Gesetz verletzt wurde.
A36. Jegliche Form von betrügerischen Aktivitäten ist strengstens untersagt. Ihre Definition liegt im Ermessen des
Buchmachers. Betrügerische Aktivitäten umfassen unter anderem den Diebstahl von Kreditkarten, die Verwendung
unzulässiger Software-Tools, den Transfer finanzieller Mittel auf Konten anderer Kunden, Fälschung, betrügerische Absprachen
sowie die Angabe falscher Daten bei der Anmeldung oder bei einer späteren Abfrage persönlicher Informationen, etc. Diese
Aufzählung ist jedoch nur exemplarisch und definiert daher die betrügerischen Aktivitäten nicht abschließend und erhebt keinen
Anspruch auf Vollständigkeit. Der Buchmacher behält sich das Recht vor, Klagen auf strafrechtliche Verfolgung und/oder zivile
Schadenersatzklagen wegen betrügerischen Aktivitäten anzustrengen. Kunden, die an jedweder Form von betrügerischen

Aktivitäten oder verdächtigen Transaktionen beteiligt sind, werden den entsprechenden Behörden gemeldet. Alle Transaktionen
können geprüft werden, um Geldwäsche und die Finanzierung terroristischer Aktivitäten zu unterbinden.
A37. Alle Entscheidungen seitens des Buchmachers hinsichtlich der Außerkraftsetzung von Transaktionen und/oder der
Sperrung und Schließung von Konten sind für den Kunden bindend, unterliegen dem alleinigen Ermessen des Buchmachers,
erfordern keine Rechtfertigung gegenüber dem Kunden und können seitens des Kunden nicht angefochten werden. Unter den
oben angeführten Umständen ist der Buchmacher berechtigt, alle Beträge, die andernfalls an den Kunden ausgezahlt worden
wären bzw. zu bezahlen gewesen wären, zurückzuhalten und/oder einzubehalten.
Datenschutz
A38. Der Buchmacher richtet sich im Umgang mit Informationen und Daten bezüglich der Wettkunden nach den
entsprechenden aktuellen Rechtsvorschriften.
A39. Der Kunde wird über die Identitäts-, Kreditwürdigkeits- und andere Überprüfungsmaßnahmen des Buchmachers informiert,
die mitunter im Zusammenhang mit der Nutzung der Website und allen Produkten des Buchmachers anfallen und/oder durch
entsprechende gesetzliche Vorschriften und Regulierungen nötig werden und/oder von den entsprechenden Behörden verlangt
werden.
A40. Der Kunde wird weiters darüber informiert, dass allenfalls notwendige zusätzliche Daten im Rahmen von
Überprüfungsmaßnahmen wahrheitsgetreu mitgeteilt und die erforderlichen Daten bereitgestellt werden müssen. Der
Buchmacher ist befugt, jegliche Nutzung des Dienstleistungsangebotes des Buchmachers einzuschränken, bis die
entsprechenden Überprüfungsmaßnahmen abgeschlossen sind.
A41. Eine Offenlegung von Daten kann aus rechtlichen Gründen zwingend notwendig sein sowie zur Umsetzung von
Ansprüchen, die erhoben werden, sowie zur Überprüfung und Aufdeckung von Umständen, die auf betrügerisches Verhalten
oder Aktivitäten hinweisen.
A42. Mit der Akzeptanz dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen und Wettbestimmungen und/oder der Anmeldung auf der
Webseite und/oder Nutzung der Wett-Terminals und/oder der Dienstleistungen an den Wett-Kassen wird der Kunde über die
Verarbeitung seiner persönlichen Daten informiert. Bei Vorliegen der geringsten Hinweise auf Transaktionen und/oder
Aktivitäten, die auf potentiell kriminelle Aktivitäten schließen lassen, werden diese Daten den entsprechenden Behörden
gemeldet.
A43. Der Wettkunde wird darüber informiert, dass die im Rahmen der Wettabschlüsse dem Buchmacher zur Kenntnis
gelangenden personenbezogenen Daten von diesem gespeichert und automatisierungsunterstützt verarbeitet werden.
Cash-Out
A44. Der Buchmacher ermöglicht dem Kunden, für manche Wetten, ein Angebot für ein Cash-Out zu legen. Der Buchmacher ist
nicht verpflichtet, dieses Angebot anzunehmen. Erst mit der positiven Bestätigung durch den Buchmacher wird das Cash-OutAngebot angenommen.
A45. Der Preis bzw. die Quote für die vorzeitige Auszahlung ist dabei abhängig vom Status der Wette und kann sich zu jedem
beliebigen Zeitpunkt ändern. Dem Buchmacher kommt hierzu ein jederzeitiges einseitiges Änderungsrecht zu.
A46. Der Buchmacher übernimmt keine Haftung für Fehler im Hinblick auf Wetten und Einsätze, bei denen offensichtliche
Fehler zu Quoten/Handicaps/Over-Under-Angaben/Cash-Out-Betrag vorliegen.
A47. Der Buchmacher übernimmt keine Haftung, wenn ein Abrechnungsbetrag falsch berechnet oder ausbezahlt wird, dies
schließt auch Wetten ein, die mit der Cash-Out-Option vollständig ausgewertet werden.
A48. Inkorrekter Cash-Out-Betrag: Sollte vor dem Start einer Veranstaltung, während oder nach einer Veranstaltung ein
offensichtlicher Fehler festgestellt werden, behalten vorzeitig ausgewertete Wetten, deren Cash-Out-Betrag inkorrekt ist
(aufgrund einer falschen Quote, auf welcher der Betrag basierte), ihre Gültigkeit und werden mit dem korrekten Betrag erneut
ausgewertet. Wenn eine Wette nach einem inkorrekten Ergebnis mit der Cash-Out-Option ausgewertet wurde, wird die Wette
zum korrekten Ergebnis erneut ausgewertet.
Bonusbestimmungen
A49. Alle Boni und Werbeangebote unterliegen den Geschäftsbedingungen, die bei der Mitteilung über das Bonusangebot zur
Verfügung gestellt werden.

A50. Alle Boni und Werbeangebote beziehen sich grundsätzlich nur auf den jeweiligen Empfänger der Mitteilung und können
nur einmal während des festgesetzten Zeitrahmens in Anspruch genommen werden. Alle Boni und Werbeangebote des
Buchmachers gelten nur für den entsprechend dargelegten Zeitraum. Ohne Angabe zum Zeitraum endet das jeweilige Angebot
in dem Moment, sobald es nicht mehr verfügbar ist und eingestellt wurde.
A51. Der Buchmacher behält sich das Recht vor, alle Boni und Werbeangebote auf Kunden zu beschränken, die spezifische
Auswahlkriterien erfüllen. Ebenso behält sich der Buchmacher das Recht vor, die Anzahl der Teilnehmer nach eigenem
Ermessen zu beschränken.
A52. Alle Boni und Werbeangebote richten sich ausschließlich an den angegebenen Empfänger oder die Gruppe von
Empfängern und sind nicht übertragbar. Ist der Empfänger nicht der vorgesehene Empfänger oder gehört er nicht zur Gruppe
der vorgesehenen Empfängergruppe, ist das Angebot ungültig.
A53. Alle Boni und Werbeangebote dürfen nicht zwischen Kunden und/oder Dritten verkauft werden.
A54. Alle Boni und Werbeangebote können nicht in bar eingelöst werden, sondern unterliegen den spezifischen
Bonuskonditionen.
A55. Der Buchmacher behält sich das Recht vor, nach alleinigem Ermessen alle Boni und Werbeangebote zurückzufordern,
wenn der Kunde das Angebot durch Betrug oder eine andere strafbare Handlung erlangt hat, oder das Angebot erschlichen hat.
A56. Ebenso behält sich der Buchmacher das Recht vor, alle Boni und Werbeangebote zurückzufordern und/oder die mit den
Boni und Werbeangeboten erzielten Gewinne zu stornieren und/oder die Zahlung geforderter Beträge zu verweigern und die
entsprechenden Konten zu schließen, wenn Gruppen von Kunden, die sich unerlaubt absprechen oder als Syndikat fungieren,
oder einzelne Kunden, die sich mehrere Male anmelden, fiktive Konten einrichten oder Strohmänner zur Manipulation von Boni
und Werbeangebote nutzen.
A57. Der Buchmacher behält sich das Recht vor, alle Boni und Werbeangebote jederzeit zu beenden oder zu ändern.
B. Beurteilung des Wettausganges und ungültige Wetten
B1. In nachstehenden Fällen ist die Wette ungültig bzw. gilt der Wettvertrag nachträglich als einvernehmlich aufgehoben und
zwar mit der Rechtsfolge, dass der Wetteinsatz an den Wettkunden zurückzubezahlen ist:
a) Wenn das Wettereignis nicht wie im Quotenblatt angegeben stattfindet (z.B.: vertauschtes Heimrecht, außer die
Heimmannschaft übt – aus welchen Gründen auch immer – ihr Heimrecht auf einer fremden Sportanlage aus).
b) Wenn der Wettabschluss nach dem tatsächlichen Beginn des der Wette zugrundeliegenden Wettereignisses bzw. nicht
entsprechend den Wettbestimmungen stattfindet. Dies gilt allerdings nicht für jene Wetten, die aufgrund ihrer Art vom
Buchmacher laufend auch noch nach Beginn des Wettereignisses angeboten werden und als solche Wetten – die eben auch
noch nach Beginn des Wettereignisses abgeschlossen werden können – gekennzeichnet sind, etwa zum Beispiel
Langzeitwetten oder Live-wetten. Die vom Buchmacher bestimmte Zeit des Wettvertragsabschlusses ist für den Wettkunden
verbindlich.
c) Wenn ein Wettereignis abgesagt wird oder nicht stattfindet, es sei denn, dass
ca) zum Zeitpunkt der Absage bereits ein Ersatztermin für dieses Wettereignis feststeht, der innerhalb der folgenden 48
Stunden, gerechnet vom ursprünglich vorgesehenen Beginn des Wettereignisses liegt, oder
cb) das Wettereignis im Rahmen einer sportlichen Turnierveranstaltung (z.B.: Welt- und Europameisterschaft, Tennisturnier
etc.) nachgetragen wird.
d) Wenn das Wettereignis abgebrochen wird, ohne dass unmittelbar nach dem Abbruch eine offizielle Wertung erfolgt.
Nachträgliche Änderungen des Klassements (z.B.: Entscheidungen „am Grünen Tisch“) bleiben daher unberücksichtigt.
e) Wenn ein Tennisspiel durch w.o. beendet wird, ein Tennisspieler zum Spiel nicht angetreten ist oder ein Tennisspieler
disqualifiziert wird.
B2. Für die Beurteilung des Wettausgangs gelten insbesondere folgende Regelungen:
a) Maßgeblich sind die unmittelbar nach Beendigung des Wettereignisses bekanntgegebenen Ergebnisse (z.B.: Siegerehrung,
sofern diese im unmittelbaren Anschluss an das Wettereignis stattfindet).
b) Bei Fußballspielen ist das Ergebnis nach 90 Minuten (reguläre Spielzeit), bei Eishockeyspielen nach 60 Minuten (reguläre
Spielzeit) maßgebend. Etwaige Verlängerungen oder Elfmeterschießen usw. haben daher keinen Einfluss auf den Wettvertrag,

außer die Vertragsteile haben davon Abweichendes durch Vermerk in den Aufzeichnungen des Buchmachers (z.B.: Europacup
– Aufstiegswette, KO-Spiele bei Fußball EM-/WM-Spielen) vereinbart.
c) Finden zwei oder mehrere Bewerbe derselben Art (z.B.: zwei Riesenslaloms) an einem Ort statt, so gelten alle Wetten, die
vor Beginn des ersten Ereignisses abgeschlossen wurden, nur für das erste Ereignis, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas
anderes vereinbart.
B3. Bei „toten Rennen“ (2 oder mehrere Gleichplatzierte) werden die Auszahlungen entsprechend – die jeweiligen Quoten
durch die Anzahl der beteiligten Sieger – geteilt (z.B.: Wetteinsatz € 100, Quote auf den Sieger: 1,8, ergibt eine Wettauszahlung
von € 180, bei zwei Siegern beträgt die Auszahlung daher je € 90, bei drei Siegern je € 60). Nehmen an Wettereignissen
lediglich zwei Starter (Mannschaften) teil (z.B.: Trainingsduell) und wird keine Unentschieden-Quote angeboten, werden im
Falle von „toten Rennen“ die Auszahlungen nicht geteilt. In diesem Fall ist die Wette ungültig und es wird der gesamte Einsatz
zurückbezahlt.
B4. Für Wetten auf Meisterschaften, Gesamtsieger von Turnieren (z.B.: WM, EM, Golf- und Tennisturniere) gilt „play or pay“:
Findet das Wettereignis nach Maßgabe der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen und Wettbestimmungen statt und
tritt ein Teilnehmer oder eine Mannschaft zu diesem Ereignis nicht an, gibt während des Turniers auf oder wird disqualifiziert, so
bleibt der Wettvertrag aufrecht; dies bedeutet, dass eine Wette auf einen betroffenen Teilnehmer oder Mannschaft für den
Kunden als verloren gilt.
B5. Werden mehrere Wettereignisse in einer Wette kombiniert („Kombinationswette“), gilt folgendes:
a) Werden ein oder mehrere Ereignisse abgesagt, abgebrochen oder finden sie aus sonstigen Gründen nicht statt, ohne dass
ein Nachtrag im Sinne des Punktes B1 c erfolgt bzw. ohne dass eine offizielle Wertung im Sinne des Punktes B1 d erfolgt, so
wird (werden) diese(s) Wettereignis(se) mit der Quote 1,0 gewertet. Das gilt auch für durch w.o. beendete Tennisspiele, wenn
ein Tennisspieler zum Spiel nicht angetreten ist oder ein Tennisspieler disqualifiziert wird.
b) Werden alle Wettereignisse abgesagt, abgebrochen oder finden sie aus sonstigen Gründen nicht statt, ohne dass ein
Nachtrag im Sinne des Punktes B1 c erfolgt, bzw. ohne dass eine offizielle Wertung im Sinne des Punktes B1 d erfolgt, dann
wird der Wettvertrag rückwirkend aufgehoben und ist der Wetteinsatz zurück zu zahlen. Das gilt auch für durch w.o. beendete
Tennisspiele, wenn ein Tennisspieler zum Spiel nicht angetreten ist oder ein Tennisspieler disqualifiziert wird.
c) Erfolgt die Wettabgabe erst nach dem Beginn eines oder mehrerer Ereignisse, gilt für diese(s) Ereignis(se) die Quote 1,0;
das gilt nicht für die im Punkt B1 b, 2. Satz angeführten Wetten. Erfolgt der Wettabschluss erst nach dem Beginn aller
Ereignisse, dann gilt Punkt B1 b sinngemäß.
B6. Bei allen Spezialwetten gilt, falls nicht anders angegeben, das Ergebnis nach der regulären Spielzeit.
B7. Zur Bewertung aller Sportarten und den dazugehörigen Spezialwetten wird jeweils die offizielle Verbandsseite
herangezogen. Internationale Fußballspiele laut www.fifa.com bzw. www.uefa.com
Head to head
B8. Gewinner eines Head-to-Head Duells ist, falls nicht gesondert angeführt, der im Endklassement besser platzierte
Teilnehmer. Es gilt das offizielle Endergebnis. Beide Teilnehmer müssen starten, damit die Wette gültig ist. Sollte ein
Teilnehmer, aus welchen Gründen auch immer, den Wettkampf nicht beginnen, so werden alle, auf dieses Head-to-Head,
abgegebenen Wetten mit 1,0 bewertet.
Zusatz Ski Alpin:
Bei Slalom, RTL und Kombination gilt: Qualifiziert sich ein Teilnehmer nicht für den 2.Durchgang, gilt dieser Teilnehmer als
ausgeschieden. Qualifizieren sich beide Teilnehmer nicht für den 2.Durchgang, gelten beide Teilnehmer als ausgeschieden.
Zusatz Skispringen:
Qualifizieren sich beide Teilnehmer nicht für den 2. Durchgang, gilt die bessere Platzierung im 1. Durchgang.
Live-wetten Allgemein
B9. Bei allen Wetten gilt, falls nicht anders angegeben (z.B.: Wer steigt auf?, Wer gewinnt den Pokal? etc.), das Ergebnis nach
der regulären Spielzeit.
B10. Die Gültigkeit der Live-wette ist gänzlich unabhängig davon, ob es eine Liveübertragung des Ereignisses gibt, da der
Buchmacher keinen Einfluss auf die Übertragung von Ereignissen hat. Alle Wetten werden nach dem Ende des Ereignisses
nach Vorliegen eines offiziellen Ergebnisses bewertet.

B11. Falls ein Spiel abgebrochen wird, behalten alle schon bewerteten Wetten jedenfalls ihre Gültigkeit.
Alle abgegebenen, noch nicht bewerteten Wetten, behalten ihre Gültigkeit, falls:
a) zum Zeitpunkt des Abbruchs bereits ein Termin zur Fortsetzung für dieses Wettereignis feststeht, der innerhalb der folgenden
48 Stunden, gerechnet vom ursprünglich vorgesehenen Beginn des Wettereignisses liegt, oder
b) das Wettereignis im Rahmen einer sportlichen Turnierveranstaltung (z.B.: Tennisturnier, etc.) fortgesetzt wird.
Falls zum Zeitpunkt des Abbruchs kein neuer Termin zur Fortsetzung feststeht bzw. vorgesehen ist, so werden die Wetten,
deren Ausgang noch nicht endgültig feststeht, mit 1,0 gewertet.
z.B.: Abbruch in der zweiten Halbzeit beim Stand von 3:0 (Over/Under 1,5 Tore, Over/Under 2,5 Tore [nur bei der Live-wette,
nicht die normale Spezialwette] gelten, 4. Tor sowie das Match, die Handicapwetten und alle Wetten auf Over/Under 3,5 Tore,
Over/Under 4,5 Tore usw. werden mit 1,0 gewertet);
z.B.: Abbruch beim Tennis im 2. Satz (Wetten auf den 1. Satz, Over/Under-Wetten der Games des 1. Satzes sowie die bereits
bewerteten Gamewetten des 2. Satzes gelten, Wetten auf den 2. Satz, sowie auf das Match, Over/Under-Wetten der Games
des 2. Satzes und Handicapwetten werden mit 1,0 gewertet).
Falls ein Spiel nicht fortgesetzt, sondern neu ausgetragen wird, behalten alle schon bewerteten Wetten ihre Gültigkeit. Die noch
nicht bewerteten Wetten, werden mit 1,0 gewertet. Dies gilt für alle Sportarten (z.B.: 1. Drittel, 1. Viertel, Match, Handicap, Over/
Under Tore, usw). Alle Zeitangaben beziehen sich auf die mitteleuropäische Zeit (MEZ).
B12. Alle Zusatzinformationen – wie z.B.: Spielzeit, Spielstand etc. – sind ohne Gewähr.
B13. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, werden mit Quote 1,0 bewertet.
B14. Der Buchmacher behält sich das Recht vor, Wetten, die im Zeitraum von spiel entscheidenden Situationen abgegeben
werden (Elfmeter, Rote Karte, Entscheidungsänderungen von Schiedsrichtern und/oder Videoschiedsrichtern usw.), mit Quote
1,0 zu bewerten.
Formel 1 – Live-wetten
B15. Qualifying – Live: Gewinner des Qualifying ist, falls nicht gesondert angeführt, der im Qualifying und nicht in der
Startaufstellung, am besten platzierte Teilnehmer. Alle gegen einen Fahrer verhängten Strafen werden dabei nicht
berücksichtigt.
B16. Qualifying – Head-to-Head Duelle Live: Gewinner des Head-to-Head Duells ist, falls nicht gesondert angeführt, der im
Qualifying, und nicht in der Startaufstellung, besser platzierte Teilnehmer (laut FIA). Alle gegen einen Fahrer verhängten Strafen
werden dabei nicht berücksichtigt. Beide Teilnehmer müssen am Qualifying teilnehmen, damit die Wette gültig ist. Sollte ein
Teilnehmer, aus welchen Gründen auch immer, das Qualifying nicht beginnen, so werden alle auf dieses Duell abgegebenen
Wetten mit 1,0 gewertet.
B17. Rennen – Head-to-Head Duelle Live: Gewinner eines Head-to-Head Duells ist, falls nicht gesondert angeführt, der im
Endklassement besser platzierte Teilnehmer (laut FIA). Beide Teilnehmer müssen das Rennen beginnen (gilt ab der
Aufwärmrunde), damit die Wette gültig ist. Scheiden beide Teilnehmer vorzeitig aus, und keiner der Teilnehmer wird im
offiziellen Endklassement gewertet, wird die Wette mit 1,0 gewertet.
Tennis – Live-wetten
B18. Wird ein Spiel durch w.o. bzw. Disqualifikation vorzeitig beendet, werden alle noch offenen Wetten auf das gesamte Spiel
und den laufenden Satz storniert – bereits beendete Games, Over/Under Games im Satz bzw. die Satzwetten behalten Ihre
Gültigkeit.
Beispiel: Gibt ein Spieler im zweiten Satz w.o. oder wird disqualifiziert, werden Satzwetten, Over/Under-Wetten sowie
Gamewetten des ersten Satzes bzw. jene des zweiten Satzes, bis zum Zeitpunkt der Aufgabe oder Disqualifikation, gewertet.
Wetten auf den zweiten Satz bzw. Matchwetten werden in diesem Fall mit 1,0 gewertet.
Wintersport – Live-wetten
B19. Wird das Rennen während eines Bewerbes abgebrochen, werden alle Wetten auf den Gesamtsieg mit 1,0 gewertet. Alle
bereits ausgetragenen Head-to-Head Duelle behalten ihre Gültigkeit. Alle noch nicht ausgetragenen Head-to-Head-Duelle
werden mit 1,0 gewertet.
Pferde- und Hundesport – Wett-Terminals – Spezialangebot

B20. Wetten werden entweder zu fixen Quoten oder zu „Starting Prices“ angeboten. Die Starting Prices (abgekürzt SPs) sind
die Quoten, die bei Wettannahmeschluss, also beim Start des jeweiligen Rennens, gültig sind.
B21. Die Gewinnermittlung erfolgt gemäß dem offiziellen Rennergebnis, sobald dieses bestätigt und verlautbart ist. Eine
eventuelle spätere Disqualifikation hat auf die Gewinnermittlung keine Auswirkung. Falls ein Rennen nicht startet oder kein
Teilnehmer das Ziel erreicht, sind alle Wetten ungültig und werden zurückbezahlt (Quote = 1,0). Wenn ein Meeting als „no-race“
deklariert und im Anschluss wiederholt wird, werden alle auf das als „no-race“ bezeichnete Rennen abgegebenen Wetten der
Wiederholung zugeordnet.
Tattersall´s Rule 4: Wenn ein Pferd vor dem Start zurückgezogen (“withdrawn”) wird, wird die Gewinnermittlung unter
Berücksichtigung der Tattersall Regel 4(c) durchgeführt und die Einsätze auf das zurückgezogene Pferd werden mit 1,0
bewertet. Falls vor dem Start des Rennens keine Zeit mehr war, um den Wettmarkt neu zu berechnen, werden die Gewinne
abhängig von der Siegquote des zurückgezogenen Pferdes gekürzt. Die Kürzung betrifft nicht den Wetteinsatz.
z.B.:
Wetteinsatz 1,-
Siegquote 6/1
somit bei Wettgewinn Auszahlung ohne Kürzung 7,-
1 Pferd zurückgezogen mit Siegquote 6/1 unter Berechnung Rule 4 Kürzung 10 %
Daher Auszahlung bei Wettgewinn: 6 – 10 % = 5,4 + 1 (Einsatz) = Auszahlung 6,4
Für den Fall, dass in einem Rennen mehr als ein Pferd zurückgezogen wird, darf die Kürzung 90 % nicht übersteigen.
Wenn genügend Zeit vorhanden war, um die Quoten vor dem Start neu zu berechnen, betrifft die Kürzung nur jene Wetten bzw.
jene Board Prices, die gespielt wurden, bevor das Zurückziehen bekannt gemacht wurde.
Falls ein Reservepferd startet, bleiben alle Wetten aufrecht. Wenn ein Early Price gewettet und das gewählte Pferd später zum
Nichtstarter wurde, ist dieser Early Price ungültig. Falls das gewählte Pferd zurückgezogen wurde, sind alle Wetten auf dieses
Pferd ungültig. Bei totem Rennen auf einem oder mehreren Plätzen wird der Gewinn durch die Anzahl der im toten Rennen
befindlichen Pferde geteilt. Wenn in einem Rennen weniger als 5 Pferde starten, sind alle Platzwetten ungültig.
B22. Bei der Absage eines Rennens sind alle Wetten auf dieses Rennen ungültig und werden zurückbezahlt (Quote = 1,0).
Falls ein Rennen an einem anderen Veranstaltungsort ausgetragen wird, sind alle Wetten ungültig, die vor Verlautbarung der
Verlegung platziert wurden und werden zurückbezahlt (Quote = 1,0).
B23. Sieg-Wette (Race Winner): Es wird auf den Sieger eines Rennens gewettet.
B24. Each-Way-Wette (E/W): Eine Each-Way-Wette besteht aus einer Sieg- und einer Platz-Wette, die zwar mit gleich hohem
Einsatz auf einem Wettschein getippt, aber wie Einzelwetten berechnet werden.
Für die Berechnung der Plätze bzw. Platzquoten gilt:
Anzahl der Starter pro Rennen: 2-4, Race Winner only
Anzahl der Starter pro Rennen: 5-7, ¼ Odds, Places: 1,2
Anzahl der Starter pro Rennen: 8+, 1/5 Odds, Places: 1,2,3
Anzahl der Starter pro Rennen: 12-15 Handicap Race, ¼ Odds, Places: 1,2,3
Anzahl der Starter pro Rennen: 16+ Handicap Race, ¼ Odds, Places: 1,2,3,4
Each-Way Akku-Wetten werden Sieg-auf-Sieg und Platz-auf-Platz berechnet.
B25. Zweier-Wette (Einlauf-Wette, Forecast): Die Zweier-Wette kann auf zwei verschiedene Arten getippt werden: Bei der
„Straight“ Forecast müssen die gewählten Pferde in der richtigen Reihenfolge auf Platz 1 und 2 einlaufen. Mit „Any“ wird ein
kombinierter Einlauf gewettet. Die gewählten Pferde müssen als Erst- und Zweitplatzierter ins Ziel laufen, wobei die Reihenfolge
unerheblich ist. Zu beachten ist, dass es sich bei dieser Kombination um zwei Wetten handelt und daher auch der doppelte
Einsatz zu bezahlen ist. An dem Rennen müssen mindestens drei Pferde teilnehmen, und die beiden getippten Pferde müssen
starten. Andernfalls ist die Zweier-Wette ungültig und der Einsatz wird zurückbezahlt (Quote = 1,0).
B26. Dreier-Wette (Tricast): Die Dreier-Wette entspricht einer Einlauf-Wette auf den Erst-, Zweit- und Dritt-Platzierten. Die Wette
ist gewonnen, wenn die Pferde exakt in der gewetteten Reihenfolge das Ziel erreichen. Wählt der Kunde neben den Startern
„Any“ aus, so ist die Wette kombiniert und gewinnt sofern die gewählten Pferde in beliebiger Reihenfolge auf den ersten drei
Plätzen einlaufen. Zu beachten ist, dass der Kunde hier sechs Wetten abgibt und daher auch der sechsfache Einsatz zu

bezahlen ist. Dreier-Wetten können nur als Einzelwetten gespielt werden. Falls Einsätze auf Dreier-Wetten, Doubles, Trebles
etc. angenommen werden, werden die Einsätze zu gleichen Teilen auf die einzelnen Dreier-Wetten aufgeteilt. Falls eine DreierWette für ein Rennen angenommen wurde, in dem keine Dreier-Wetten angeboten werden, wird die Wette mit 1,0 bewertet (der
Einsatz wird zurückbezahlt). Sollte eine Dreier-Wette einen Nichtstarter enthalten, so wird der Einsatz für diejenige(n) Wette(n)
zurückbezahlt, die ohne den Nichtstarter nicht möglich ist (sind).
C. Mindesteinsatz/Maximaleinsatz/Gewinnlimits
Mindesteinsatz pro Wette
Der Buchmacher behält sich das Recht vor, die Mindesteinsätze für einzelne Kunden/Ereignisse/Produkte individuell
festzulegen.
Maximaleinsatz pro Wette
Der Buchmacher behält sich das Recht vor, die Maximaleinsätze für einzelne Kunden/Ereignisse/Produkte individuell
festzulegen.
Gewinnlimits
Höchstgewinn pro Einzel- oder Kombinationswette ist EUR 15.000,-.
Höchstgewinn pro Systemwette ist EUR 15.000,-.
Übersteigt der Nettogewinn EUR 15.000,-, so werden nur EUR 15.000,- und der Wetteinsatz ausbezahlt.
Höchstgewinn pro Kunde und Woche EUR 50.000,- für das gesamte Bundesgebiet Österreich.
D. Verantwortung beim Wetten
Vierklee bietet bereits seit 1982 Sportwetten an. Das Wetten auf Sportereignisse erfreut sich seither immer größerer Beliebtheit
und es ist uns als Sportwettenanbieter ein großes Anliegen im Rahmen der Spielsuchtprävention, unsere Kunden beim
verantwortungsvollen Umgang mit Sportwetten zu unterstützen. Durch Information und Aufklärung möchten wir jene Personen,
die durch eine mögliche Suchtgefährdung ein problematisches Wettverhalten entwickeln könnten, dabei unterstützen, das
Gefahrenpotential zu erkennen und verantwortungsvoll zu wetten. Wir sind daran interessiert, dass unsere Kunden mit
Verantwortung und im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten wetten. Für eine kleine Gruppe können bestimmte
Verhaltensweisen problematisch sein und im schlimmsten Fall sogar zu einer dauerhaften Abhängigkeit führen. Im Fall einer
solchen Abhängigkeit kann die Lebensführung der Betroffenen massiv beeinflusst werden. In einem solchen Fall wird das
Wetten großteils dazu missbraucht, innere Konflikte zu verdrängen und ungelösten Problemen auszuweichen. Die unbewussten
Beweggründe der Abhängigkeit sind vielfältig. Der Geldgewinn ist zwar ein starker Anreiz, stellt jedoch in den seltensten Fällen
das Hauptmotiv dar. Vierklee ist sich der Tatsache bewusst, dass die Teilnahme am Wettangebot – welcher Art auch immer –
zu persönlichen und sozialen Problemen führen kann und versucht, dieses Gefahrenpotential durch Aufklärung und Prävention
zu minimieren: Durch Aufklärung und Prävention nimmt die Vierklee Wettbüro GmbH die damit im Zusammenhang stehende
Verantwortung wahr.
Durch diese Maßnahmen soll primär der Entstehung von Wettmissbrauch vorgebeugt und in weiterer Folge der Kunde auf
Therapiemöglichkeiten hingewiesen werden.
Wer folgende Regeln für verantwortliches Wetten befolgt, kann Wettabhängigkeit zumeist rechtzeitig vermeiden:
* Legen Sie regelmäßige Wettpausen ein!
* Setzen Sie sich  ein monatliche Wettkapital vorab fest!
* Erhöhen Sie nicht nachträglich den vorab festgelegten, maximalen Wettbetrag!
* Beschließen Sie im Vorhinein, bei welcher Gewinnhöhe Sie nicht mehr wetten!
* Bestimmen Sie vorneweg fest, wie hoch der Wettverlust sein darf!
* Wetten Sie niemals in depressiver Stimmung, unter Einfluss von Alkohol oder von Medikamenten!
Sollte Ihnen die Einhaltung einer dieser sechs wichtigsten Regeln schwer fallen, oder falls Sie das Gefühl haben, von der
Wettsucht betroffen zu sein, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter der Vierklee Wettbüro GmbH – sie werden Ihnen
professionelle Beratungs- und Therapieangebote in Ihrer Umgebung nennen.

Für Tirol: https://www.suchtberatung-tirol.at/
https://www.kontaktco.at/
Für weitere Hilfe besuchen Sie bitte auch die Seite www.gluecksspielsucht.at
E. Nutzungsbedingungen für registrierte Kunden
Mit der Registrierung als Kunde der Vierklee Wettbüro GmbH, Bahnhofstrasse 17, 6176 Völs, (in Folge: Vierklee) erkennt der
Kunde diese im Lokal ausgehängten bzw. online verfügbaren (vierklee.com) Nutzungsbedingungen für registrierte Kunden und
die allgemeinen Geschäftsbedingungen und Wettbestimmungen der Vierklee in der jeweils gültigen Fassung an. Der Kunde
unterwirft sich darüber hinaus den Wettlokalen veröffentlichten Hausordnung.
E1. Die Registrierung ist nur für Personen über 18 Jahre erlaubt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Registrierung.
E2. Der Kunde erklärt, die für den Vertragsabschluss und die Nutzung erforderliche Rechts- und Geschäftsfähigkeit zu besitzen.
Es dürfen sich nur natürliche Personen registrieren, juristischen Personen ist die Registrierung und Nutzung untersagt.
E3. Registrierung in der Wett-Lokalen
a) Für die Registrierung ist die Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises iSd § 6 (2) 1 FM-GwG erforderlich. Nach
erfolgter Registrierung unterfertigt der Kunde die Bestätigung für die Registrierung und bestätigt dadurch die Richtigkeit seiner
Daten.
b) Bei der Registrierung erhält der Kunde, nach Ausfüllung eines Formulars und Bekanntgabe seiner personenbezogenen
Daten eine Kundenkarte.
c) Mit der Registrierung für die Vierklee Kundenkarte wird für jeden registrierten Wettkunden ein Vierklee Wett-Konto für WettTerminals angelegt, in dem alle Einzahlungen, Einsätze, Gewinne und Auszahlungen gesondert verbucht werden. Dieses
Vierklee Wett-Konto kann je nach Wett-Terminal/Wett-Produkt auch für Online/Mobile nach entsprechender Aktivierung genutzt
werden.
d) Für die Nutzung des Vierklee Wett-Kontos wird eine Vierklee Kundenkarte aus gefolgt. Um die Vierklee Kundenkarte mit
Funktion eines Vierklee Wett-Kontos verwenden zu können, ist es erforderlich einen 4-stelligen PIN (persönliche
Identifikationsnummer) zu hinterlegen. Dieser wird entweder per E-Mail oder SMS an die vom Kunden bei der Registrierung
bekanntgegebenen Kontaktdaten gesendet.
E6. Die im Zuge der Registrierung angegebenen personenbezogenen Daten werden in der Kundendatenbank erfasst. Der
Kunde willigt ein, dass eine Kopie des amtlichen Lichtbildausweises von Vierklee abgelegt wird.
E7. Sollte die Identität des Kunden nicht verifiziert werden können, behält sich Vierklee das Recht vor, jegliche Transaktion für
nichtig zu erklären, einzufrieren und das Guthaben solange einzubehalten, bis der Verifikationsprozess zufriedenstellend geklärt
wurde.
E8. Der Kunde verpflichtet sich, bei der Registrierung wahrheitsgetreue Angaben zu machen. Der Kunde erklärt, dass seine bei
der Registrierung bekannt gegebenen Daten richtig sind. Er ist verpflichtet, Vierklee jede Änderung dieser Daten bekannt zu
geben. Vierklee behält sich das Recht vor, diese Angaben jederzeit auf ihre Richtigkeit zu prüfen und im Falle falscher bzw.
unvollständiger Angaben die Registrierung zu verweigern bzw. die Nutzung der Vierklee Kundenkarte und des Vierklee
Kundenkontos auch nachträglich mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Der Kunde wird für alle Schäden und Kosten haftbar
gemacht, die aus falschen oder irreführenden Angaben oder Informationen entstehen.
E9. Sollte zu irgendeinem Zeitpunkt festgestellt werden, dass der Kunde bei der Registrierung bzw. bei Änderungen seiner
Daten unrichtige Angaben gemacht hat, oder dass Wetten aus Ländern abgegeben wurden, welche ausdrücklich
ausgeschlossen sind, ist Vierklee berechtigt, den Kunden von der Teilnahme am Angebot auszuschließen. Vierklee hat das
Recht, alle bis zu diesem Zeitpunkt abgegebenen Wetten für ungültig zu erklären und das Vertragsverhältnis rückwirkend
aufzulösen. In diesen Fällen steht dem Kunden lediglich ein Anspruch auf Rückerstattung der Einzahlungen abzüglich der
angelaufenen Spesen zu. Personen mit gewöhnlichesm Auftenhalt in folgenden Ländern: USA, Niederlande Frankreiche,
französische Überseegebiete, Australien, Neuseeland, Kanada, Großbritanien, Dänemark, Schweden, Norwegen, Finnland,
Spanien und Deutschland dürften auf Grund rechtlicher Gründe kein Wettkonto bei Vierklee eröffnen.
E10. Der Kunde gibt seine Einwilligung zu Identitäts-, Kreditwürdigkeits- und anderen Überprüfungsmaßnahmen seitens
Vierklee, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Webseite und allen Produkten der Vierklee anfallen und/oder durch

entsprechende gesetzliche Vorschriften und Regulierungen nötig werden und/oder von den entsprechenden Behörden verlangt
werden.
E11. Der Kunde willigt ein, allenfalls notwendige zusätzliche Daten im Rahmen von Überprüfungsmaßnahmen wahrheitsgetreu
mitzuteilen und die erforderlichen Daten bereitzustellen. Vierklee ist befugt, ein Vierklee Kundenkonto so lange zu sperren oder
dessen Nutzung einzuschränken, bis die entsprechenden Überprüfungsmaßnahmen abgeschlossen sind.
E12. Der Nachweis der Identität kann jederzeit und wiederholt verlangt werden. In diesem Fall ist die Kopie eines gültigen
amtlichen Lichtbildausweises iSd § 6 (2) 1 FM-GwG, sowie bei Einzahlungen mit Kreditkarte die Kopie der Vorder- und
Rückseite der Kreditkarte an Vierklee zu senden. Außerdem kann im Zweifelsfall der Nachweis der am Vierklee Kundenkonto
angegebenen Adresse, die dem offiziell angemeldeten Hauptwohnsitz des Kunden entsprechen muss, eingefordert werden.
E13. Eine Offenlegung von Daten kann aus rechtlichen Gründen, zur Umsetzung von Ansprüchen, die erhoben werden, sowie
zur Überprüfung und Aufdeckung von Umständen, die auf betrügerisches Verhalten oder Aktivitäten hinweisen, zwingend
notwendig sein.
E14. In manchen Ländern ist die Teilnahme an bzw. der Abschluss von Sportwetten verboten oder gesetzlichen
Beschränkungen unterworfen. Vierklee kann für etwaige Nachteile, die dem Kunden durch die Missachtung von Verboten
seines Heimatlandes entstehen, keine Haftung übernehmen.
E15. Pro Wettkunde ist nur eine Registrierung zulässig. Bei Zuwiderhandlung werden sämtliche Konten des Kunden gesperrt.
Pro Person wird nur eine Vierklee Kundenkarte ausgegeben. Der Kunde kann jedoch für verschiedene Wett-Systeme von
Vierklee verschiedene Vierklee Kundenkarten erhalten und nutzen. Bei missbräuchlicher Einrichtung oder Nutzung des Vierklee
Kundenkontos oder der Kundenkarte, welcher Art auch immer, haftet Vierklee nicht für die entstandenen Schäden und es
erfolgt keine Gewinnauszahlung.
E16. Das von Vierklee eingerichtete Vierklee Kundenkonto wird auf Rechnung und Gefahr des Kunden geführt. Die Benutzung
des Vierklee Kundenkontos durch Dritte ist verboten. Im Fall der Zuwiderhandlung wird Vierklee das Vierklee Kundenkonto
unverzüglich schließen. Für missbräuchliche Nutzung des Vierklee Kundenkontos und für missbräuchliche Verfügungen über
das Vierklee Kundenkonto durch unbefugte Personen übernimmt Vierklee keine Haftung.
E17. Die Vierklee Kundenkarte darf ausschließlich für eigene Wetten verwendet werden. Mit Unterschrift bei der Registrierung
bestätigt der Kunde, dass die vom Kunden als Wetteinsatz verwendeten Vermögenswerte nicht mit Rechten Dritter belastet sind
und der Kunde ausschließlich mit eigenen Vermögenswerten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Wetten platziert.
Darüber hinaus bestätigt der Kunde, dass diese Vermögenswerte nicht aus kriminellen Handlungen stammen und insbesondere
nicht der Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung dienen oder daraus herrühren.
E18. Der Kunde ist verpflichtet, die Vierklee Kundenkarte und den PIN-Code sicher aufzubewahren. Verlust, Diebstahl oder
Beschädigung sind ausnahmslos und umgehend bei der nächstgelegenen Filiale zu melden. Bei Diebstahl, Verlust,
unsachgemäßer Behandlung oder Beschädigung der Vierklee Kundenkarte besteht kein wie auch immer gearteter Anspruch
auf Schadenersatz oder Neuausstellung gegenüber Vierklee. Vierklee haftet nicht für Schäden, welche mit dem Verlust der
Vierklee Kundenkarte oder des PIN-Codes einhergehen.
E19. Der PIN-Code ermöglicht nach erfolgreicher Identifizierung des Kunden die Vierklee Kundenkarte für Wettabgaben,
Einzahlungen auf oder Auszahlungen vom Vierklee Kundenkonto zu verwenden. Der Kunde verpflichtet sich, seinen PIN-Code
geheim zu halten und den PIN–Code sowie die Vierklee Kundenkarte nicht an Dritte weiterzugeben. Sämtliche Vierklee WettKontobewegungen unter Vorlage der Vierklee Kundenkarte und Eingabe des PIN-Codes gehen auf Rechnung des Kunden.
E20. Bei Verlust der PIN wird diese auf die bekanntgegebene E-Mail-Adresse oder Telefonnummer als SMS versendet.
E21. Dem Kunden ist es verboten, Kundenkonten zu verkaufen, zu übertragen und/oder für oder von anderen Wettkunden zu
erwerben.
E22. Insbesondere ist es unzulässig, Transaktionen auf Vierklee Kundenkonten von anderen und/oder in Absprache mit Dritten
über einen Strohmann durchzuführen und/oder dritten Personen sein Vierklee Kundenkonto zur Verfügung zu stellen.
E23. Im Fall einer Insolvenz der Vierklee Wettbüro GmbH bleiben alle Kundenkontoguthaben der Kunden gültig, wobei dem
Kunden eine Rückzahlung der Guthaben abzüglich entstandener Spesen zusteht.
E24. Klargestellt wird, dass eine Verwaltung oder Veranlagung eingezahlter Guthaben am Vierklee Kundenkonto durch Vierklee
nicht stattfindet. Vierklee wird nicht von seinen Kunden ermächtigt und beabsichtigt auch in keiner Weise über das Guthaben

selbständig zu verfügen. Das jeweilige Guthaben kann ausschließlich für Produkte und Dienstleistungen der Vierklee in
Anspruch genommen werden.
E25. Vierklee ist kein Finanzinstitut und gewährt keine Zinsen auf Guthaben. Sollten möglicherweise Zinsen auf Gelder auf dem
Wettkonto anfallen, stimmt der Kunde zu, dass Vierklee diese behalten darf.
E26. Finanzielle Mittel oder Guthaben auf dem Vierklee Kundenkonto eines Kunden können nicht auf das Vierklee Kundenkonto
eines anderen Kunden übertragen werden.
E27. Einzahlungen auf das Wettkonto können auf die entsprechenden Bankkonten der Vierklee Wettbüro GmbH mittels
Kreditkarte oder anderer von der Vierklee Wettbüro GmbH angebotenen Zahlungsmethoden erfolgen. Die Einzahlung mittels
Kreditkarte kann ausnahmslos nur vom Wettkontoinhaber mit einer auf ihn lautenden Kreditkarte erfolgen.
E28. Wenn durch den Kunden im Verlauf eines Zahlungsvorganges (z.B. nach der Einzahlung, Auszahlung, Zahlung von
Bearbeitungsgebühren) zusätzliche Kosten entstehen, beispielsweise durch eine Rücküberweisung auf die Kreditkarte etc., ist
Vierklee berechtigt, das Vierklee Kundenkonto des Kunden mit diesen zusätzlichen Kosten zu belasten.
E29. Der Kunde wird nachträglich nicht für etwaige Differenzen zwischen dem gutgeschriebenen Betrag und dem Betrag, mit
dem seine Kreditkarte belastet wurde, entschädigt, wenn diese Differenzen auf Wechselkurs-Schwankungen und
Bankgebühren seitens der die Kreditkarte ausgebenden Bank zurückzuführen sind.
E30. Die Vierklee Wettbüro GmbH behält sich das uneingeschränkte Recht vor, Zahlungsmöglichkeiten in bestimmten
Regionen und/oder für bestimmte Kunden nach eigenem Ermessen einzuschränken.
E31. Der Kunde darf, wenn er Zahlungsmethoden verwendet, die einen spezifischen Kontoinhaber erfordern, nur Beträge aus
Quellen, deren eingetragener Kontoinhaber er ist, auf sein Vierklee Kundenkonto einzahlen. In Fällen, in denen der
Buchmacher feststellt, dass der Name des Kontoinhabers von dem im Vierklee Kundenkonto eingetragenen Namen abweicht,
behält er sich das Recht vor, jede Einzahlung auf das Vierklee Kundenkonto als ungültig zu betrachten (und ebenfalls alle
Gewinne, die aus einer solchen Einzahlung hervorgehen) und das gesamte Guthaben für verfallen zu erklären.
E32. Der Kunde darf, entsprechend der aktuellen Regelungen gegen Geldwäsche, Geld auf das Vierklee Kundenkonto nur zum
Zweck der Wettabgabe und der Nutzung anderer Dienstleistungen von Vierklee überweisen.
E33. Bei der Nutzung des Vierklee Kundenkontos ist es erforderlich, dass das eingezahlte Guthaben mindestens einmal
umgesetzt wird (d.h. für die Platzierung von Wetten verwendet wird), bevor eine Auszahlung möglich ist.
E34. Sollte der Buchmacher zu der Ansicht gelangen oder Grund zur Annahme haben, dass Guthaben eingezahlt werden ohne
dass die Absicht besteht, dieses zu Wettzwecken zu nutzen, ist er berechtigt, das Vierklee Kundenkonto zu sperren oder zu
schließen. In diesem Fall werden gegebenenfalls außerdem die zuständigen Behörden in Kenntnis gesetzt.
E35. Sollte ein Einzahlungsbetrag dennoch nicht vollständig umgesetzt werden bevor eine Auszahlung beantragt wird, behält
sich Vierklee das Recht vor, auf dem Vierklee Kundenkonto eine Gebühr zu erheben mit der sämtliche vertretbare Kosten im
Zusammenhang mit Ein- und Auszahlungen gedeckt werden. Gegebenenfalls wird der Betrag der Auszahlungsanfrage
entsprechend gekürzt.
E36. Wann immer möglich erfolgen Auszahlungen auf das Konto, von dem aus Einzahlungen vorgenommen wurden.
Auszahlungen können nur im Namen des bzw. an den registrierten Kontoinhaber erfolgen.
E37. Vierklee behält sich das Recht vor, das Vierklee Kundenkonto jederzeit zu sperren oder zu schließen und Transaktionen
im alleinigen Ermessen zu stornieren oder als nichtig zu erklären, falls die folgenden Bedingungen Anwendung finden:
a) Es werden Transaktionen mit Unregelmäßigkeiten entdeckt, die die Abwicklung negativ beeinträchtigen könnten und/oder die
den Verdacht einer Verletzung dieser Bestimmungen entstehen lassen.
b) Vierklee oder sein Erfüllungsgehilfe ist der Ansicht, dass der Kunde Produkte oder Dienstleistungen auf unfaire Weise
genutzt oder absichtlich betrogen hat, oder auf unlautere Weise Vierklee oder Dritte ausgenutzt hat.
c) Vierklee oder sein Erfüllungsgehilfe ist der Ansicht, dass der Kunde die Produkte und Dienstleistungen betrügerisch und/oder
für illegale und/oder rechtswidrige oder unsachgemäße Zwecke genutzt hat.
d) Vierklee oder sein Erfüllungsgehilfe wird von der Polizei, einem Gericht oder anderen Aufsichtsbehörden dazu aufgefordert.
e) Vierklee oder sein Erfüllungsgehilfe ist der Ansicht, dass vom Kunden eine Vorschrift oder Bestimmung oder ein Gesetz
verletzt wurde.

E38. Jegliche Form von betrügerischen Aktivitäten ist strengstens untersagt. Ihre Definition liegt im Ermessen von Vierklee.
Betrügerische Aktivitäten umfassen unter anderem den Diebstahl von Kreditkarten, die Verwendung unzulässiger SoftwareTools, den Transfer finanzieller Mittel auf Kundenkonten anderer Kunden, Fälschung, betrügerische Absprachen sowie die
Angabe falscher Daten bei der Registrierung oder bei einer späteren Abfrage persönlicher Informationen, etc. Diese Aufzählung
ist jedoch nur exemplarisch und definiert daher die betrügerischen Aktivitäten nicht abschließend und erhebt keinen Anspruch
auf Vollständigkeit. Vierklee behält sich das Recht vor, Klagen auf strafrechtliche Verfolgung und/oder zivile
Schadenersatzklagen wegen betrügerischen Aktivitäten anzustrengen. Kunden, die an jedweder Form von betrügerischen
Aktivitäten oder verdächtigen Transaktionen beteiligt sind, werden den entsprechenden Behörden gemeldet. Alle Transaktionen
können geprüft werden um Geldwäsche und die Finanzierung terroristischer Aktivitäten zu unterbinden. Alle Entscheidungen
seitens Vierklee oder des Erfüllungsgehilfen hinsichtlich der Außerkraftsetzung von Transaktionen und/oder der Sperrung und
Schließung von Kundenkonten sind für den Kunden bindend, unterliegen dem alleinigen Ermessen von Vierklee, erfordern
keine Rechtfertigung gegenüber dem Kunden und können seitens des Kunden nicht angefochten werden. Unter den oben
angeführten Umständen ist Vierklee berechtigt, alle Beträge, die andernfalls an den Kunden auszubezahlen gewesen wären,
zurückzuhalten und/oder einzubehalten.
E39. Kundenkonten werden bis auf Widerruf nur in Euro bezahlt. Bei Inlandsüberweisungen trägt jeder die eigenen Spesen.
Etwaige Spesen für Auslandsüberweisungen sind vom Kunden zu tragen.
E40. Sämtliche an die Vierklee Wettbüro GmbH geschuldete Beträge können jederzeit mit dem positiven Guthaben auf dem
Konto gegen verrechnet werden.
E41. Reklamationen gegen Kontoauszüge und gegen die darin festgestellten Salden sind spätestens innerhalb von 30 Tagen
ab Ablauf des Monats, in dem das Wettereignis stattgefunden hat, mittels eingeschriebenen Briefes zu erheben.
E42. Der Buchmacher ist berechtigt, offensichtliche, auf Irrtum beruhende Fehler bei der Erstellung der Vierklee
Kundenkontoauszüge, richtig zustellen.
E43. Bei der Verwendung des Vierklee Wett-Kontos werden sämtliche Wettgewinne dem Vierklee Wett-Konto gutgeschrieben.
Geldbeträge/Wettgewinne, die einem Vierklee Wett-Konto irrtümlich gutgeschrieben wurden, stehen dem Kunden nicht zur
Verfügung. Transaktionen mit solchen Geldbeträgen können vom Buchmacher widerrufen werden und/oder der relevante
Betrag vom Vierklee Wett-Konto des Kunden abgebucht werden und/oder solche Transaktionen rückgängig gemacht werden,
entweder zum entsprechenden Zeitpunkt oder nachträglich.
E44. Vierklee ist nicht zur Ausstellung einer Vierklee Kundenkarte oder eines Vierklee Kundenkontos verpflichtet. Vierklee
behält sich vor, die Vierklee Kundenkarte oder das Kundenkonto ohne Angabe von Gründen einzuziehen bzw. zu sperren.
Sperren gelten immer für gesamt Österreich.
E45. Im Fall des Einzuges bzw. der Sperre der Vierklee Kundenkarte bzw. den Kundenkontos werden vorhandene Guthaben –
nicht jedoch Bonusguthaben, Promo-Guthaben etc. – an den Kunden rücküberwiesen, sofern Vierklee damit nicht gegen
gesetzliche Verpflichtungen verstößt.
E46. Freiwillig gewährte Boni und Werbeangebote insbesondere, aber nicht abschließend, Boni auf Gewinne von bestimmten
Kombinationswetten (Auszahlungsbetrag abzüglich Wetteinsatz) gemäß der in den Wettlokalen oder auf den Wett-Terminals
veröffentlichten Tabelle/Berechnungsschlüssel für Vierklee Kundenkarten können nicht in bar abgelöst werden, sondern werden
in Form von Gratiswetten abgerechnet. Vierklee behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit zu ändern bzw. die
freiwillige Gewährung der Boni einzustellen.
E47. Bonusgeld wird erst als Wetteinsatz verwendet, wenn kein sonstiges Guthaben mehr am Vierklee Wett-Konto ist. Sollte für
die Realisierung von Bonusgeld ein Rollover gefordert sein, so werden alle hierfür qualifizierten Wetten herangezogen,
unabhängig, ob diese mit Bonusgeld oder sonstigem Guthaben/Bargeld bezahlt werden.
E48. Vierklee behält sich das Recht vor, den Kunden von bestimmten Bonusaktionen oder Werbeangeboten auszuschließen,
Einzahlungen von Kunden auf das Vierklee Kundenkonto abzulehnen oder betragsmäßig zu limitieren, bei jeder Transaktion die
Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises zur Überprüfung der Kundenidentität zu verlangen.
E49. Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder Beschränkungen durch Vierklee kann an manchen Standorten das Vierklee
Kundenkonto nicht als Zahlungsmethode verwendet werden.

E50. Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder Beschränkungen durch Vierklee kann es an manchen Standorten notwendig
sein, dass die Wettbereiche durch ein Zutrittssystem geschützt sind. Hier dient die Vierklee Kundenkarte zur Freischaltung des
Zutrittssystems.
E51. Bei der Registrierung erteilt der Kunde seine Einwilligung, dass seine personenbezogenen Daten (insbesondere Name,
Geschlecht, Geburtsdatum, Staatsbürgerschaft, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Foto) sowie Daten zu seinem
Wettverhalten durch Vierklee auf Basis der in Österreich geltenden Rechtsvorschriften erfasst, verwendet und verarbeitet
werden. Gegebenenfalls erteilt der Kunde auch seine Einwilligung gesondert. Der registrierte Kunde hat jederzeit das Recht,
seine Einwilligung hinsichtlich der Speicherung, Verwendung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten sowie der
Daten über sein Wettverhalten zu widerrufen. Nach Erhalt des Widerrufs wird Vierklee die Kundenkarte einbehalten und die
angeführten Daten des Kunden zu seiner Identifikation, seiner Zutrittskontrolle und seinem Wettverhalten nicht mehr
weiterverarbeiten, was zur Folge haben kann, dass der Kunde in manchen Bundesländern gewisse Produkte in gesicherten
Bereichen nicht mehr in Anspruch nehmen kann.
E52. Auf Basis der in Österreich geltenden Rechtsvorschriften hat der Kunde das Recht auf Inanspruchnahme der
Betroffenenrechte (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung und Widerspruch) über die zu seiner Person
gespeicherten Daten, deren Herkunft sowie über den Zweck der Datenverwendung. Begehren aus den Betroffenenrechten sind
direkt schriftlich unter Nachweis der Identität des Kunden an die Vierklee zu richten.
E53. Sofern der Kunde ausdrücklich eingewilligt hat, dass seine personenbezogenen Daten auch für Marketingzwecke sowie
der Zusendung von unentgeltlichem Werbematerial verwendet werden, kann er diese Einwilligung jederzeit schriftlich bei
Vierklee unter Nachweis der Identität widerrufen
E54. Der Kunde erklärt sein Einverständnis, dass ihm E-Mails in unverschlüsselter Form zugeschickt dürfen.
E55. Abweichend von den jeweils gültigen allgemeinen Geschäftsbedingungen und Wettbestimmungen, werden die mittels
Vierklee Wett-Konto abgegebenen Wetten direkt auf dem Vierklee Wett-Konto erfasst und etwaige Gewinne auch dem WettKonto gutgeschrieben. Somit erhält der Kunde bei Wettabgabe eine Wett-Bestätigung.
E56. Vierklee hat das Recht, ohne Angabe von Gründen, sich Auszahlungen vom Vierklee Kundenkonto bis zu 45 Tage nach
Aufforderung des Kunden vorzubehalten.
E57. Die Nutzung der Vierklee Kundenkarte und der Kundenkonten unterliegt österreichischem Recht.
F. Abschlussbestimmungen
F1. Der Buchmacher behält sich das Recht vor, die AGB und Wettbestimmungen jederzeit zu ändern.
F2. Salvatorische Klausel: Sollte eine der Regelungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen und Wettbestimmungen
unwirksam/undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt.
F3. Von den verschiedenen Sprachversionen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen und Wettbestimmungen gilt im Zweifel
nur die deutsche Fassung, da die anderen Sprachversionen lediglich Übersetzungen als Service für Menschen mit einer
anderen als der deutschen Muttersprache gedacht sind.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Wettbestimmungen der Vierklee Wettbüro GmbH als Buchmacher treten
am 03. Februar 2020 um 0.00 Uhr in Kraft, wodurch alle bisherigen Fassungen ihre Gültigkeit verlieren.
Völs, 03. Februar 2020
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Wettbestimmungen der Vierklee Wettbüro GmbH für Wett-Terminals und
Kundenkarten im Bundesland
TIROL
gemäß Nr 98/2019 Landesgesetzblatt vom 04.07.2019
.§§19 Durchführung von Wetten, Wettreglement
c) Der Kunde kann am Wettterminal nur nach Registrierung einer Wettkundenkarte bzw. im Internet nach Registrierung mit
seinen Personendaten Wetten abgeben; bei Wetten über Eingabegeräte ist eine Identifikationspflicht des Wettkunden erst bei
Wetten über einem Betrag von 50,- Euro notwendig.

e) Der Wettkunde hat die Möglichkeit, sich von der Teilnahme an einer Wette, selbst sperren zu lassen (Selbstsperre). Die
Selbstsperre erfolgt durch schriftliche Mitteilung an den Buchmacher. Die Aufhebung der Sperre ist frühestens nach einem
halben Jahr und nur auf schriftliches Verlangen des gesperrten Wettkunden möglich.
§§31 Sorgfaltspflichten gegenüber Wettkunden
d) Übersteigt die Summe mehrerer Wetteinsätze oder die auszuzahlende Gewinnsumme für mehrere Wettabschlüsse,
zwischen denen jeweils eine Verbindung zu bestehen scheint, den Betrag von 2.000,- Euro, so hat der Bewillingsinhaber
gemäß §31 Sorgfaltspflichten gegenüber dem Wettkunden nach den §§ 32, 33 und 34 vor der Ausführung der Transaktion
anzuwenden. Zudem hat der Bewillingsinhaber in diesen Fällen, gemäß §6 Abs. 2. des Finanzmarkt-Geldwäschegesetzes, die
Identität des wirtschaftlichen Eigentümers festzustellen und angemessene Maßnahmen zur Überprüfung seiner Identität zu
ergreifen, sodass der Bewillingsinhaber davon überzeugt ist, wer der wirtschaftliche Eigentümer ist, im Fall von juristischen
Personen, Trusts, Gesellschaften, Stiftungen und dergleichen schließt dies ein, dass angemessene Maßnahmen ergriffen
werden, um die Eigentums- und Kontrollstruktur des Kunden zu verstehen.
§§47 Strafbestimmungen
(2) b) Die Weitergabe einer auf den Kunden persönlich ausgestellten Kundenkarte, an andere Personen, kann von der
Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe von bis zu 1.500,- Euro geahndet werden.
2. Verantwortung beim Wetten
Für weitere Hilfe besuchen Sie bitte die Seiten www.gluecksspielsucht.at, https://www.suchtberatung-tirol.at/ oder
https://www.kontaktco.at/ wo Sie auch die Information zu Beratungs- und Abklärungsgesprächen finden.
Diese Ergänzungen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Wettbestimmungen treten am 03.02.2020
um = 00:00 Uhr in Kraft, wodurch alle bisherigen Fassungen Ihre Gültigkeit verlieren.
v1.1
Vierklee Wettbüro GmbH, Bahnhofstrasse 17, 6176 Völs, Österreich
Firmenbuch-Nr.: FN190890X , UID-Nummer: ATU62393822 , Geschäftsführer:  Dean HATZL
Telefon: 0043 (0) 512 39 13 87 30 , Email: office@vierklee.com , Homepage: https://www.vierklee.com